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Alle Kostengesetze ändern sich zum 1. Mai 2025

Alle Kostengesetze ändern sich zum 1. Mai 2025

Nach dem Bundestag am 31.01.2025 hat nun auch am 21.03.2025 der Bundesrat der Erhöhung der Gebühren für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister, aber die Erhöhung aller Kosten nach den Justizkostengesetzen beschlossen. Das Gesetz wird in den nächsten Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und dann zum 01.05.2025 in Kraft treten.

Neben linearen Erhöhungen der streitwertabhängigen Gebühren um durchschnittlich 6 % und der Festgebühren um durchschnittlich 9 % wurden auch eine Reihe struktureller Änderungen beschlossen, so etwa eine neue Frist zu den einfachen Fällen bei Inkassodienstleistungen eingeführt aber auch weitere Gerichtsgebühren in der Zwangsvollstreckung. Neben den Neuerungen müssen nun auch die Übergangsvorschriften der einzelnen Kostengesetze in den Blick genommen werden, um richtig ab- und anzurechnen. Was bleibt: Die Erhöhung hat sich um ein Jahr verzögert und fällt ohnehin geringer aus als die tatsächlichen Preissteigerungen bei Personal- und Sachkosten seit der letzten Kostenrechtsänderung (11 – 13 %), so dass es nichts zu verschenken gibt.

Das Webinar zum Thema am 27.03.2025, 09.00 Uhr bis 12.15 Uhr:

Claudia Wagener-Neef:Mehr! Teurer! Anders! Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 für Ihre Praxis

Weitere Webinare zum Kostenrecht:

02.04.2025, 09.00 Uhr bis 12.15 Uhr: GV-Kosten: Workflows der GV-Vollstreckung auf dem Prüfstand einer Kosten-Nutzen-Betrachtung unter Berücksichtigung des KostRÄG 2025