Art. 82 Abs. 1 DSGVO kann nach Ansicht des EuGH (04.10.2024, C-507/23) dahin ausgelegt werden, dass eine Entschuldigung einen angemessenen Ersatz eines immateriellen Schadens auf der Grundlage dieser Bestimmung darstellen kann, insbesondere, wenn es nicht möglich ist, die Lage vor dem Eintritt des…