Schulung
Bei Auslandsberührung muss die Vollstreckung nicht enden
Veranstaltungsnummer
Zielgruppe
Wann
13.01.2025, 09:00 - 14:00 Uhr
Dozent/en
Kosten
399 €
Diese Veranstaltung ist ein Webinar und wird jeweils netto mit Seminarunterlagen angeboten
Rahmenbedingungen
Dieses Webinar findet Online über Zoom statt.
Es gelten die AGB der JSR Projekt & Schulung GmbH; die Teilnehmerzahl ist beschränkt
Wir wollen mehr
Fortbildungen bei der JSR Projekt & Schulung GmbH sollen anwendungsorientiert sein, Praxiswissen auf den Punkt bringen und sofort anwendbar machen. Deshalb möchten wir nicht nur Wissen strukturiert aktualisieren und erweitern, sondern mit Ihnen die Arbeitsschritte der Praxis Schritt für Schritt durchgehen und notwendige Arbeitshilfen sofort erstellen. Zurück in der Kanzlei oder dem Unternehmen, sollen Sie nicht grübeln, wie Sie die Fortbildung umsetzen, sondern alle Arbeitshilfen von der Fortbildung sofort mitbringen: Mustertexte, Checklisten, Arbeitsanweisungen und mehr.
Die Ziele der Veranstaltung
Befindet sich der Schuldner oder der Drittschuldner im Ausland, schreckt dies immer wieder von der Realisierung der Forderungseinziehung ab. Das muss nicht sein. Besprechen Sie mit Dieter Schüll sowohl am Beispiel der Lohnpfändung und am Beispiel der Kontopfändung, wie Sie vorgehen, wenn der Schuldner und/oder der Drittschuldner im Ausland wohnen.
Die Themen im Überblick
- praktische Anwendung des europäischen Mahnverfahrens nach der EU-MahnVO Nr. 1896/2006 (Europäischer Zahlungsbefehl)
- Antrag | Durchführung | gibt es maßgebliche Vorteile gegenüber dem ZPO-Mahnverfahren?
- Durchsetzbarkeit von Bagatellforderungen im Rahmen der Small-Claims-Verordnung
- insbesondere Vor- und Nachteile gegenüber der EU-Mahnverordnung
- die Umsetzung der Verordnung EG-Nr. 805/2004 für den Einstieg in eine grenzübergreifende ZV aus einem deutschen Schuldtitel
- deutsche Zuständigkeit | Antragsvoraussetzungen | Tücken
- welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mit einem in Deutschland erwirkten Schuldtitel im europäischen Auslandvollstrecken zu können?
- Drittschuldner hat seinen Sitz im europäischen Ausland – kann ich mit einem Vollstreckungsbescheid trotzdem pfänden?
- Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten aus in Deutschland erwirkten Endurteilen im europäischen Ausland
- Darstellung der wesentlichen Merkmale für die praxisbezogene Anwendung nach der VO (EG) Nr. 44/2001 EUGVVO und EUGVVO (EU) Nr. 1215/12
- Der Beschluss zur Durchführung einer vorläufigen europäischen Kontopfändung (EU) Nr. 655/2014
- gerichtliche Zuständigkeit | Haftung des Gläubigers | Durchführung der Kontopfändung im Mitgliedsstaat
- Praxisbezogene Vorstellung & Erörterung d. Formularwesens sowie ZV Möglichkeiten in einzelnen MG-Staaten d. EU